Verhüllungsverbot

Seit dem 1. Oktober herrscht in ganz Österreich das sogenannte „Verhüllungsverbot“. Konservative, islamische Verschleierungen, wie etwa Niqab oder Burka, sind somit verboten. Aber auch Clown- und Perchtenmasken, sowie die Vermummung durch Schal und Haube sind nur unter bestimmten Umständen erlaubt. Was die Kärntnerinnen und Kärntner von dieser Gesetzesänderung halten, fragten wir ganz spontan in Klagenfurt nach.


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ELGA

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