Das bedeutet die VfGH-Entscheidung für „Corona-Sünder“

Die österreichweite Ausgangssperre zur Bekämpfung des Coronavirus war rechtswidrig, so das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes. Davon profitieren vor allem „Corona-Sünder“. Voraussetzung: Die Strafe wurde noch nicht bezahlt.


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