Landwirtschaftskammer Kärnten – Wahl am 25. Oktober 2026

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Heuer geht die fünfjährige Funktionsperiode der LK-Vollversammlung zu Ende. Am 25. Oktober 2026 wählen Kärntens Bäuerinnen und Bauern ihre Interessenvertretung. Die gesetzlichen Grundlagen für die Kammerwahl sind in der Landwirtschaftskammer-Wahlordnung festgelegt. 

Was wird gewählt?
Mit der LK-Wahl wählen die Kärntner Bäuerinnen und Bauern die 36 Mitglieder der Vollversammlung für die kommende Funktionsperiode von fünf Jahren. Die Vollversammlung ist das oberste beschließende und kontrollierende Organ der Landwirtschaftskammer und bildet  das demokratische Fundament der bäuerlichen Selbstverwaltung. Die Kammerrätinnen und Kammerräte treffen in der Vollversammlung grundlegende Entscheidungen für die Interessenvertretung, z. B. in Form von Resolutionen. Sie wählen auch den LK-Präsidenten und den Vorstand.

Wo wird gewählt?
Die Wahlberechtigten haben ihre Stimme in jener Gemeinde abzugeben, in der sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Das ist jene Gemeinde, in der die Wahlberechtigten mit Stichtag (18. Juli 2026) ihren Hauptwohnsitz haben. Detaillierte Informationen zur Wahl finden sie unter folgendem Link:   https://ktn.lko.at/lk-wahlen+2400++4437514

Infos zu Wahllokalen und Öffnungszeiten unter: https://ktn.lko.at/lk-wahlen+2400++4437514

alle Angaben ohne Gewähr, 
Quelle: ktn.lko.at;  Foto: Ki-generiert



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