Informationspflicht statt Amtsgeheimnis

Nach 100 Jahren wird das Amtsgeheimnis in Rente geschickt. Stattdessen kommt das Informationsfreiheitsgesetz. Bund, Länder und Gemeinden unterliegen künftig einer Informationspflicht gegenüber der Bevölkerung.


Werbung

Das könnte Sie auch interessieren

Kärnten.aktuell Nr. 18

Das neue Infomagazin von KT1.

Kärnten.aktuell Nr. 37

Das neue Infomagazin von KT1.

ÖVP fordert „Tun statt sempern“

Der Aschermittwoch steht traditionell für den Beginn der Fastenzeit aber auch für mitunter deftige Reden im Rahmen diverser Parteiveranstaltungen.