Corona Regeln
Heimvorteil nützen – Mitmenschen schützen. Verlassen Sie das Haus nur wenn unmittelbare Gefahr für Leib und Leben besteht. Wenn Sie hilfsbedürftige Personen betreuen oder um notwendige Grundbedürfnisse zu decken. Das Haus darf natürlich für berufliche und Ausbildungszwecke, für Individualsport und Spaziergänge oder für unaufschiebbare behördliche Termine verlassen werden. Nicht vergessen – Abstand halten!
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Neujahrsgruß Landeshauptmann
Landeshauptmann Peter Kaiser wünscht einen guten Rutsch und ein gesundes Jahr 2021!
Absicherung für Unternehmerinnen
Wie du dich und dein Unternehmen bestmöglich absichern kannst, erfährst du unter www.unternehmerin.klv.at !
10. Oktober Volksabstimmung
Am 10. Oktober gedenken die Kärntnerinnen und Kärntner der Volksabstimmung.



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